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Leitlinien, so unterschreibt es die AWMF, sollen die Entscheidungsfindung für eine angemessene Versorgung bei spezifischen Gesundheitsproblemen unterstützen. In ihnen werden klare Handlungsempfehlungen formuliert, in die auch eine klinische Wertung der Ziele, mit Relevanz für Patientinnen und Patienten, Aussagekraft und Anwendung von Studienergebnissen eingeht. Allerdings sind Leitlinien, auch dies in den Worten der AWMF, als „Handlungs- und Entscheidungskorridore“ zu verstehen, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss.

Macht man sich nun bewusst, dass aktuell unter Beteiligung der DGZMK 48 Leitlinien in Kraft sind, jedoch auch weitere 45 Leitlinien angemeldet sind, wird deutlich, dass der Umgang mit Leitlinien in der Zahnmedizin zukünftig noch wichtiger wird – sowohl am Behandlungsstuhl, aber auch in der Forensik.

Der Vortrag soll aus rechtlicher Sicht die „Korridorfunktion“ von Leitlinien beleuchten und Voraussetzungen und Folgen eines Abweichens von geltenden Leitlinien darstellen.

Stephan Gierthmühlen, Kiel

  • Studium in Kiel, Referendariat im Bezirk des OLG Schleswig
  • Seit 2006 als Rechtsanwalt im Medizinrecht in der Kanzlei CausaConcilio tätig
  • Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009
  • Geschäftsführer des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden e.V., Berlin
  • Stellv. Vorsitzender der Schlichtungskommission der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein